Telekom Nutzungsentgelt: Zahlungspflicht von Meta-Tochter "Edge Network"

Kläger gewonnen 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

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Aktenzeichen VI-6 U 3/24
Gerichtsakte www.dr-bahr.com
Verfahrensart Zivilrecht
Gericht DĂĽsseldorfer Oberlandesgericht
Eingereicht am 05.12.2023
Streitwert 20.000.000,00 €
Gezahlte Strafe 30.000.000,00 €

Beteiligte

Kläger

Deutsche Telekom AG

Beklagter

Meta Big Tech

Beschreibung

Deutsche Telekom macht gegenüber der Edge-Network für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Vergütungsansprüche in Millionenhöhe auf Grundlage der von ihr erstellten Abrechnungen geltend. Diese Ansprüche beziehen sich auf von ihr behauptete Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von IP-Datenverkehr zwischen den Netzwerken, der bei der Nutzung der Meta-Anwendungen Facebook, WhatsApp und Instagram anfällt. Die Parteien streiten darüber, ob und in welcher Höhe der Deutschen Telekom Zahlungsansprüche auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage zustehen.
https://www.dr-bahr.com/news/telekom-kann-von-meta-tochtergesellschaft-ein-entgelt-fuer-ihre-leistungen-verlangen.html

Timeline & Updates

Urteil 10.02.2026 Wichtig

OLG DĂĽsseldorf: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.
Hiergegen kann "Edge Network" Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof binnen 1 Monats ab Zustellung des Urteils erheben.

Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:01

Urteil 14.05.2024

Meta schuldet Deutscher Telekom 20 Millionen Euro fĂĽr Datentransfer

Landgericht Köln: Meta könne auch im Nachgang nicht einerseits die Kündigung erklären und andererseits die Leistung weiter in Anspruch nehmen. Der zwischen Meta und der Telekom zustande gekommene Dienstvertrag sei auch nicht aus kartellrechtlichen Gründen nichtig und keiner Preisanpassung zu unterziehen.

đź”— Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:00

Einreichung 21.02.2026 Wichtig

Verfahren angelegt

Verfahren wurde im Tracker erfasst

Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 05:57

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 21.02.2026 05:57
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 21.02.2026