Deutsche Telekom macht gegenüber der Edge-Network für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Vergütungsansprüche in Millionenhöhe auf Grundlage der von ihr erstellten Abrechnungen geltend. Diese Ansprüche beziehen sich auf von ihr behauptete Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von IP-Datenverkehr zwischen den Netzwerken, der bei der Nutzung der Meta-Anwendungen Facebook, WhatsApp und Instagram anfällt. Die Parteien streiten darüber, ob und in welcher Höhe der Deutschen Telekom Zahlungsansprüche auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage zustehen.
https://www.dr-bahr.com/news/telekom-kann-von-meta-tochtergesellschaft-ein-entgelt-fuer-ihre-leistungen-verlangen.html
Telekom Nutzungsentgelt: Zahlungspflicht von Meta-Tochter "Edge Network"
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| Aktenzeichen | VI-6 U 3/24 |
|---|---|
| Gerichtsakte | www.dr-bahr.com |
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Gericht | DĂĽsseldorfer Oberlandesgericht |
| Eingereicht am | 05.12.2023 |
| Streitwert | 20.000.000,00 € |
| Gezahlte Strafe | 30.000.000,00 € |
Beteiligte
Kläger
Beklagter
Beschreibung
Timeline & Updates
OLG DĂĽsseldorf: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.
Hiergegen kann "Edge Network" Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof binnen 1 Monats ab Zustellung des Urteils erheben.
Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:01
Meta schuldet Deutscher Telekom 20 Millionen Euro fĂĽr Datentransfer
Landgericht Köln: Meta könne auch im Nachgang nicht einerseits die Kündigung erklären und andererseits die Leistung weiter in Anspruch nehmen. Der zwischen Meta und der Telekom zustande gekommene Dienstvertrag sei auch nicht aus kartellrechtlichen Gründen nichtig und keiner Preisanpassung zu unterziehen.
Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:00
Verfahren angelegt
Verfahren wurde im Tracker erfasst
Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 05:57
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 21.02.2026 05:57 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 21.02.2026 |