‘Marketplace for predators’: Meta schützt angeblich Kinder nicht vor sexuellem Missbrauch, Online-Anwerbung und Menschenhandel

Laufend 🇺🇸 USA Zivilrecht

📋 Übersicht

Aktenzeichen D-101-CV-202302838
Gerichtsakte www.techpolicy.press
Verfahrensart Zivilrecht
Eingereicht am 05.12.2023
Nächste Anhörung 09.02.2026

Beteiligte

Kläger

State of New Mexico

Beklagter

Meta Big Tech

Beschreibung

Der Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, reichte eine Klage gegen Meta und dessen CEO Mark Zuckerberg ein, weil sie angeblich Kinder nicht vor sexuellem Missbrauch, Online-Anwerbung und Menschenhandel geschützt haben. In der Klage wird außerdem argumentiert, dass das fehlerhafte Design von Instagram und Facebook dazu geführt habe, dass minderjährigen Nutzern CSAM-Konten empfohlen wurden. Die Klage behauptet, dass die Praktiken von Meta gegen das Gesetz gegen unlautere Praktiken von New Mexico verstoßen und eine „öffentliche Belästigung” darstellen, indem sie „eine Situation schaffen und aufrechterhalten, die der Gesundheit und Sicherheit Tausender Einwohner von New Mexico schadet”.

Timeline & Updates

Sonstiges 04.03.2026

Zuckerberg relativiert Metas eigene Forschung + Sucht sei keine Diagnose

In einer Video-Aussage spielt CEO Mark Zuckerberg die Relevanz interner Meta-Untersuchungen zum Themenkomplex herunter. Zudem sei eine „Sucht nach Social Media“ keine anerkannte medizinische Diagnose.

🔗 Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 08.03.2026 06:27

Anhörung 09.02.2026

Juryauswahl

Nach einer Woche der Juryauswahl beginnen am 9. Februar die Eröffnungsplädoyers, gefolgt von der Beweisaufnahme. Die Verhandlung wird voraussichtlich etwa sieben Wochen dauern.

Eingetragen von @coffeeholic am 07.02.2026 08:33

Einreichung 07.02.2026 Wichtig

Verfahren angelegt

Verfahren wurde im Tracker erfasst

Eingetragen von @coffeeholic am 07.02.2026 08:32

🔗 Quellen

🔗 Hauptquelle

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 07.02.2026 08:32
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 07.02.2026