Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert.
Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpertinnen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzerinnen eingeholt werden müssen.
Seit 23. Mai 2024 ist das Klageregister geöffnet:
Sammelklage Verbraucherzentrale Sachsen: für Prime-Video-Nutzer*innen individuelle Rückerstattung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren
Laufend 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Verfahrensart | Zivilrecht |
|---|---|
| Rechtsgebiet | unlauterer Wettbewerb |
| Gericht | Bayerischen Oberlandesgericht Landgericht |
| Eingereicht am | 23.05.2024 |
Beschreibung
Timeline & Updates
Einreichung
03.12.2025
Wichtig
Verfahren angelegt
Verfahren wurde im Tracker erfasst
Eingetragen von @coffeeholic am 03.12.2025 09:59
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 03.12.2025 09:59 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 03.12.2025 |