Sammelklage Verbraucherzentrale Sachsen: für Prime-Video-Nutzer*innen individuelle Rückerstattung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren

Laufend 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

📋 Übersicht

Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet unlauterer Wettbewerb
Gericht Bayerischen Oberlandesgericht Landgericht
Eingereicht am 23.05.2024

Beteiligte

Kläger

Verbraucherzentrale Sachsen
Website

Beklagter

Amazon Big Tech

Beschreibung

Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert.
Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpertinnen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzerinnen eingeholt werden müssen.
Seit 23. Mai 2024 ist das Klageregister geöffnet:

Timeline & Updates

Einreichung 03.12.2025 Wichtig

Verfahren angelegt

Verfahren wurde im Tracker erfasst

Eingetragen von @coffeeholic am 03.12.2025 09:59

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Erstellt am 03.12.2025 09:59
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 03.12.2025