Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die Praktiken von Alphabet einen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte im Hinblick auf Appstores verstoßen. Nach Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes über digitale Märkte müssen gatekeeper die Anwendungsentwickler in die Lage versetzen, Verbrauchern kostenlose Angebote außerhalb der Plattformdienste (Appstores) der gatekeeper anzubieten.
DMA-Verfahren gegen Google (Programmierung des app stores 'Google Play')
Laufend 🇪🇺 Europäische Union
Regulierungsverfahren
đź“‹ Ăśbersicht
| Aktenzeichen | DMA.100075 |
|---|---|
| Gerichtsakte | digital-markets-act-cases.ec.europa.eu |
| Verfahrensart | Regulierungsverfahren |
| Rechtsgebiet | DMA |
| Eingereicht am | 25.03.2024 |
Beteiligte
Kläger
EU-Kommission
Beklagter
Google / Alphabet
Big Tech
Beschreibung
Timeline & Updates
Einreichung
30.11.2025
Wichtig
Verfahren angelegt
Verfahren wurde im Tracker erfasst
Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 18:46
đź”— Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 30.11.2025 18:46 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 30.11.2025 |