Die Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Apple im Zusammenhang mit ihren Verpflichtungen in Bezug auf App-Stores getroffenen Maßnahmen gegen den DMA verstoßen. Artikel 5 Absatz 4 des DMA verpflichtet Gatekeeper, App-Entwicklern zu gestatten, Verbraucher kostenlos zu Angeboten außerhalb der App-Stores der Gatekeeper zu „leiten”.
Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple möglicherweise nicht vollständig konform sind, da sie verschiedene Beschränkungen und Einschränkungen auferlegen. Diese schränken unter anderem die Möglichkeit der Entwickler ein, frei zu kommunizieren, Angebote zu bewerben und direkt Verträge abzuschließen, unter anderem durch die Erhebung verschiedener Gebühren.