DMA-Verfahren gegen Meta (“consent or pay” Modell Facebook & Instagram)

Kläger gewonnen 🇪🇺 Europäische Union Regulierungsverfahren

📋 Übersicht

Aktenzeichen DMA.100055
Gerichtsakte digital-markets-act-cases.ec.europa.eu
Verfahrensart Regulierungsverfahren
Rechtsgebiet DMA
Eingereicht am 25.03.2024
Streitwert 200.000.000,00 €

Beteiligte

Kläger

EU-Kommission

Beklagter

Meta Big Tech

Beschreibung

Artikel 5 (2): Verarbeitung personenbezogener Daten: „Zustimmen oder bezahlen“-Modell (Facebook, Instagram)

Timeline & Updates

Einreichung 08.12.2025 Wichtig

Meta verpflichtet sich zu Wahlmöglichkeiten bei personalisierter Werbung

Meta gibt Nutzern die Wahl: Entweder sie stimmen der Weitergabe all ihrer Daten zu und erhalten vollständig personalisierte Werbung, oder sie entscheiden sich dafür, weniger persönliche Daten preiszugeben und dafür eine eingeschränktere personalisierte Werbung zu erhalten.
Meta wird diese neuen Optionen Nutzern in der EU im Januar 2026 vorstellen.

🔗 Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 08.12.2025 16:24

Urteil 18.06.2025

Nichteinhaltungsbeschluss im Falle des „Consent or Pay“-Modells von Meta

Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte im Einklang steht, da es den Nutzern nicht die erforderliche spezifische Wahl eines Dienstes einräumt, der weniger personenbezogenen Daten verwendet, ansonsten aber dem Dienst mit „personalisierter Werbung“ gleichwertig ist. Metas Modell erlaubte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freie Einwilligung in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Daher hat die Kommission gegen Meta Geldbußen in Höhe von 200 Mio. EUR verhängt.

🔗 Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 18:02

Einreichung 30.11.2025 Wichtig

Verfahren angelegt

Verfahren wurde im Tracker erfasst

Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 18:00

🔗 Quellen

🔗 Hauptquelle

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 30.11.2025 18:00
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 08.12.2025