Artikel 5 (2): Verarbeitung personenbezogener Daten: „Zustimmen oder bezahlen“-Modell (Facebook, Instagram)
DMA-Verfahren gegen Meta (“consent or pay” Modell Facebook & Instagram)
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | DMA.100055 |
|---|---|
| Gerichtsakte | digital-markets-act-cases.ec.europa.eu |
| Verfahrensart | Regulierungsverfahren |
| Rechtsgebiet | DMA |
| Eingereicht am | 25.03.2024 |
| Streitwert | 200.000.000,00 € |
Beteiligte
Kläger
Beklagter
Beschreibung
Timeline & Updates
Meta verpflichtet sich zu Wahlmöglichkeiten bei personalisierter Werbung
Meta gibt Nutzern die Wahl: Entweder sie stimmen der Weitergabe all ihrer Daten zu und erhalten vollständig personalisierte Werbung, oder sie entscheiden sich dafür, weniger persönliche Daten preiszugeben und dafür eine eingeschränktere personalisierte Werbung zu erhalten.
Meta wird diese neuen Optionen Nutzern in der EU im Januar 2026 vorstellen.
Eingetragen von @coffeeholic am 08.12.2025 16:24
Nichteinhaltungsbeschluss im Falle des „Consent or Pay“-Modells von Meta
Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte im Einklang steht, da es den Nutzern nicht die erforderliche spezifische Wahl eines Dienstes einräumt, der weniger personenbezogenen Daten verwendet, ansonsten aber dem Dienst mit „personalisierter Werbung“ gleichwertig ist. Metas Modell erlaubte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freie Einwilligung in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Daher hat die Kommission gegen Meta Geldbußen in Höhe von 200 Mio. EUR verhängt.
Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 18:02
Verfahren angelegt
Verfahren wurde im Tracker erfasst
Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 18:00
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 30.11.2025 18:00 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 08.12.2025 |