Französische Nachrichtenagentur AFP gegen X wegen unterlassener Entschädigung für Verbreitung ihrer Originalinhalte

Laufend 🇫🇷 Frankreich Zivilrecht

📋 Übersicht

Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Urheberrecht
Eingereicht am 04.08.2023
Streitwert 266,00 €

Beteiligte

Kläger

Agence France-Presse (AFP)
Website

Beklagter

X / Twitter / xAI Big Tech

Beschreibung

Quelle Wikipedia
"Im August 2023 verklagte die französische Nachrichtenagentur AFP die X Corp. wegen unterlassener Entschädigung für die Verbreitung ihrer Originalinhalte. AFP berief sich dabei auf die sogenannten Leistungsschutzrechte gemäß den neu verabschiedeten EU-Urheberrechtsreformen. [ 5 ] Im Mai 2024 ordnete ein Pariser Gericht X Corp. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung an, „präzise Daten“ über die Nutzung der AFP-Inhalte vorzulegen. Die gerichtliche Anordnung sah zudem eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro pro Tag der Verzögerung vor. AFP behauptet, X Corp. habe der Anordnung nicht Folge geleistet und forderte eine Vertragsstrafe in Höhe von 266.000 Euro."

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Einreichung 30.11.2025 Wichtig

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Eingetragen von @coffeeholic am 30.11.2025 17:38

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Erstellt am 30.11.2025 17:38
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 30.11.2025